Sorgen entledigen
Haftungsrisiken minimieren.
Raus aus der Haftungsfalle
Zur Enthaftung aus der arbeitsrechtlichen Versorgungsschuld wird häufig der Standpunkt vertreten, dass keinerlei Notwendigkeit für eine intensive Beschäftigung mit diesem Thema besteht. Unsere Marktkenntnis ist hier genau anders gelagert.
Die unzureichende Finanzierung mit den gewählten Versicherungen und deren zunehmendes Ausfallrisiko bis zum Totalverlust , die unklaren arbeitsrechtlichen Grundlagen zum Versorgungsanspruch und die Fehlbeträge aus der Unterfinanzierung in der Handelsbilanz mit drohender Nachfinanzierung drängen zu einer Ablösung der bestehenden Versicherungen und damit Änderung der Durchführung.
Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.

baV Irrtümer
- Betriebliche Versorgungslösungen gehen nur mit Versicherungen.
- Versicherungen sind ausfallsicher.
- Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung.
- Betriebliche Altersversorgung darf keine Bilanzberührung haben.
- Pensionsrückstellungen sind schlecht.
- Pensionszusagen sind für Altersversorgung nicht geeignet.
- Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein ist teuer.
- Arbeitgeber tragen keinerlei Haftung bei versicherungsförmiger Gestaltung der Altersvorsorge.
- Durch Mitgeben der Direktversicherung für ausscheidende Mitarbeiter wird der Arbeitgeber die Altersvorsorge los.
- Arbeitgeber müssen in mitgebrachte Versicherungsverträge der Mitarbeiter eintreten.
- Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den ausscheidenden Mitarbeiter ist vernünftig.
- Kapitalzusagen bei pauschal dotierten Unterstützungskassen sind vernünftig.
bAV heilen – der erste Schritt
Personal-und betriebswirtschaftliche Vorteile
- Unter bAV heilen verstehen wir, dass wir in einem 1. Schritt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Haftungsrisiken verschaffen. Das bedeutet:
- Wir zeigen die Haftungsrisiken auf und berechnen den drohenden Nachfinanzierungsbedarf
- Wir prüfen, ob die Gestaltung und Durchführung der bestehenden betrieblichen Versorgungslösung nach den Bedingungen gemäß der gültigen BMF-Schreiben erfolgte
- Wir prüfen das arbeitsrechtliche Leistungsversprechen auf dessen schriftliche und unmissverständliche Formulierung und schauen nach, ob der Rechtsbegründungsakt bekannt und dokumentiert ist
- Wir prüfen, ob die eingesetzten Produkte/Tarife den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes entsprechen
- Wir prüfen, ob die Fehlbeträge aus der Gestaltung über mittelbare Durchführungswege im handelsbilanziellen Jahresabschluss bilanziert und im Anhang der Bilanz ausgewiesen sind
- Verschaffen Sie sich Gewissheit. Dazu gehört Mut.

Wenn Sie zu den Haftungsrisiken und deren Beseitigung aus Ihrer Bilanz weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt per Telefon (+49 2305 9 41 50 54) oder hier